Umsatzsteuer – Warum ist die jährliche Prüfung so wichtig?
Vereine müssen zum Ende jeden Jahres prüfen, ob sie die Vorjahresgrenze überschritten haben (2024: 22.000 € brutto; ab 2025: 25.000 € netto). Wenn ja, muss die Buchhaltung zum 1. Januar des Folgejahres umgestellt werden.
Zusätzlich gilt ab 2025: Liegt die Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres über bestimmten Schwellen, ändern sich die Pflichten zur Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Befreiung von Voranmeldungen möglich, wenn die Vorjahres-Steuer ≤ 2.000 € (ab 2025).
Vierteljährliche Voranmeldung regelmäßig bei Vorjahres-Steuer von 2.001 € bis ≤ 9.000 € (ab 2025).
Monatliche Voranmeldung regelmäßig erst bei Vorjahres-Steuer > 9.000 € (ab 2025).
Achten Sie außerdem darauf, in Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen, sobald Sie kein Kleinunternehmer (mehr) sind. Im Gegenzug können Sie dann aber auch aus Eingangsrechnungen die Vorsteuer geltend machen.