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Ist für Vereine eine freiwillige Umsatzsteuer möglich?

Es gilt das Prinzip Leistung und Gegenleistung: Sind Vereine unternehmerisch tätig, werden sie umsatzsteuerpflichtig. Dies betrifft aber auch den Zweckbetrieb sowie die Vermögensverwaltung einer Organisation – in jedem Fall aber Einkünfte, die in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins fallen.
 
Auch die Gemeinnützigkeit bewahrt den Verein nicht davor, Steuern im Umfang von 7 oder 19 Prozent zahlen zu müssen. Die Pflicht, Umsatzsteuern ans Finanzamt abführen zu müssen, besteht somit trotz Gemeinnützigkeit. Diese bietet Vereinen aber gewisse Steuervergünstigungen.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereine von der Umsatzsteuer befreit: Etwa, wenn sie unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen. Vereine, die steuerlich als Kleinunternehmer gelten, können sich dennoch für die Zahlung von Umsatzsteuern entscheiden.
 
Dabei genügt es, dem Finanzamt mitzuteilen, umsatzsteuerpflichtig sein zu wollen.