Ist ein eingetragener Verein umsatzsteuerpflichtig?
• Den eingetragenen Verein („e. V.“) zeichnet in erster Linie seine Tätigkeit im ideellen Bereich aus. Danach verfolgen eingetragene Vereine nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke und gelten häufig als sogenannte Idealvereine.
• Wichtig: Nicht jeder e. V. ist automatisch gemeinnützig. Erst die Anerkennung durch das Finanzamt führt zu den entsprechenden Vorteilen.
• Hinsichtlich der Umsatzsteuer gilt: Auch ein gemeinnütziger, eingetragener Verein wird umsatzsteuerpflichtig, wenn er unternehmerisch tätig ist.
• Viele Vereine vermeiden die Umsatzsteuerpflicht (bzw. den Ausweis) über die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – dann gelten jedoch die Umsatzgrenzen.