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Wie sieht es bei gemeinnützigen Vereinen mit der Umsatzsteuer aus?

• Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig schließt die Umsatzsteuerpflicht nicht aus.
 
• Gemeinnützige Vereine profitieren jedoch von Steuervergünstigungen und zahlen auf bestimmte Leistungen nur sieben Prozent.
 
• Das Gleiche gilt auch für kirchliche und mildtätige Organisationen.
 
• Eine Ausnahme für gemeinnützige Vereine bilden Einkünfte im Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.
 
• Auf Ticketverkäufe entfallen Umsatzsteuern, ebenso auf Sponsoring eines Vereins. Hier gilt regelmäßig ein Steuersatz von 19 Prozent, sofern die Umsätze nicht dem in der Satzung bezeichneten steuerbegünstigten Zweck dienen.