2.3. Steuereinstellungen vornehmen
Wenn Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig ist, setzen Sie den Haken

und wählen die Einstellung für die Vorsteuer aus.
Mögliche Einstellungen für die Vorsteuererstattung:
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Ob Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig und welche Einstellung für Sie korrekt ist, können Sie im Zweifelsfall mit dem Finanzamt abstimmen. in den häufigsten Fällen ist es in Vereinen die anteilige Vorsteuererstattung und wird daher automatisch voreingestellt.
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