Hier stellen Sie ein, ob der Mandant Umsatzsteuerpflichtig ist und ob mit Veranstaltungen (Kostenstellen) gebucht werden soll.
Mögliche Einstellungen für die Vorsteuererstattung:
Ob Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig und welche Einstellung für Sie korrekt ist, können Sie im Zweifelsfall mit dem Finanzamt abstimmen. in den häufigsten Fällen ist es in Vereinen die anteilige Vorsteuererstattung und wird daher automatisch voreingestellt.